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Verordnungstext (15 KByte)

Nummernschilder bald wieder abgeschafft

"Hannoversche Polizei-Verordnung" von 1891

(sb) Die Polizeiverordnung vom 29. Januar 1891 war bereits die ausgereifte Version einer Vorläuferin vom 7. September 1887. Seitdem hatte das Fahrradfahren in Hannover wie anderswo erheblich zugenommen. In der Stadt Hannover rechnete man 1891 mit etwa 1500 Fahrrädern. Die Zunahme des Fahrradverkehrs wollte die Polizei mit verstärkten Kontrollmöglichkeiten bewältigen. Daher wurden (§ 1-3) 1891 Fahrradnummern eingeführt. Die Nummernpflicht wurde allerdings nach der sprunghaften Vermehrung der Radfahrer in den nächsten Jahren wieder abgeschafft, da die Polizei große organisatorische Probleme damit hatte und bald auch die Numerierung der Autos wichtiger fand.

Von Anfang an im Zentrum der Verordnungen standen Fahrverbote (§ 6). In Hannover waren wie in manchen anderen großen Städten bestimmte Straßen der Innenstadt gesperrt. Außerdem galt ein generelles Verbot, die Fußwege zu benutzen. Die Fußwege waren damals für die Radfahrer besonders interessant, weil deren Oberfläche viel besser zum Fahren geeignet war als das Kopfsteinpflaster der Fahrbahnen. In ländlichen Gegenden waren die Radfahrer sogar der Auffassung, nur auf den Fußwegen sei das Radfahren möglich.

Pferde waren nicht nur der Maßstab für die obligatorische Geschwindigkeitsbeschränkung (§ 6: "nicht schneller als im kurzen Trabe eines Kutschpferdes"), sie standen auch gegenüber den Radfahrern unter besonderem Schutz. Schon eine spezielle Verfügung aus dem Jahr 1882 an den "Bicycle-Club Hannover" auferlegte dessen Mitgliedern größte Vorsicht gegenüber Kutschen, Pferden und anderen freilaufenden Großtieren.

Mehrere Paragraphen befassen sich mit den Regeln und Vorsichtsmaßnahmen beim Einholen und Begegnen von Pferden und Gespannen. Offenbar scheuten die Pferde in der Anfangszeit des Radfahrens häufig, daher waren die Radfahrer verpflichtet, in solchen Fällen rechtzeitig abzusteigen. Auch der schnelle technische Fortschritt wird in der Verordnung sichtbar: 1887 hatte es noch geheißen, der Radfahrer solle mit einem "Glocken-, Pfeifen- oder Hornsignal" auf seine Annäherung aufmerksam machen. Nach vier Jahren ist die Fahrradklingel (§ 7) obligatorisch geworden.

Weil die Radfahrer trotz aller Verbote so stark auf die Fußwege drängten, wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Fahrradwege angelegt. Hannover soll eine der ersten deutschen Städte gewesen sein, in der selbständige Radwege gebaut wurden.

Der erste Radfahrweg wurde 1898 (inzwischen gab es 10.000 registrierte Radfahrer in Hannover) in der Hamelner Straße angelegt. Da das Fahrrad noch immer nicht als gängiger Gebrauchsgegenstand anerkannt war, sondern noch das Image der ersten Jahre als luxuriöses Sportgerät mit sich trug, mußten größtenteils die Radfahrvereine das Geld für die Wege aufbringen. Dabei blieb es allerdings auch, als sich das Bild des Radfahrers in den nächsten Jahrzehnten wandelte.


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