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Mit Abstand sicherer

Wer wegen eines unbenutzbaren Radwegs auf die Fahrbahn ausweicht, muß einen ausreichenden Sicherheitsabstand nach rechts einhalten. Das schützt vor sich plötzlich öffnenden Autotüren. Zudem werden Autofahrer nicht zu riskanten Überholmanövern verleitet - etwa bei Gegenverkehr.

Räumungsklagen

(un) Mit den sinkenden Temperaturen steht wieder das leidige Thema "Schneeräumung" an. Im vergangenen Winter ist es nur zu häufig vorgekommen, daß der Schnee nicht nur liegenblieb, sondern sogar zu zusätzlichen Hindernissen auf Radwegen zusammengeschoben wurde.

Der für Hannovers Straßen zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um Verständnis, wenn die im Einsatzplan vorgesehenen 435 km Radweg nicht immer sofort und vollständig geräumt sind. Radweg-Hindernisse bremsen auch die schnellen, 1,50 m breiten Kehrmaschinen; die Nacharbeit von Hand oder mit kleineren Maschinen könne zu Verzögerungen führen.

Im Fall akuter Behinderungen sollte der verantwortliche Abteilungsleiter Maik Renneberg (168-79 01) unterrichtet werden; der ADFC sammelt außerdem wie immer allgemeine Verbesserungsvorschläge. Ein kleiner Trost: Ist der Radweg glatt, gilt die Benutzungspflicht nicht. Die in der Regel besser geräumten Fahrbahnen erlauben dann sogar eine ungewohnt zügige Fahrweise.


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